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Vorteile einer Stiftungsgründung

Jeder, der sich im Laufe seines Lebens ein Vermögen erarbeitet hat, stellt sich früher oder später die Frage, was damit geschehen soll. In den seltensten Fällen gibt man sein gesamtes Vermögen im Laufe des Lebens für sich selbst aus, sondern gibt es in irgendeiner Form weiter. Dies kann zum Beispiel eine Erbschaft an die Nachkommen sein.

Vor allem diejenigen, die keine direkten Nachkommen haben, suchen in der Regel nach einer sinnstiftenden Verwendung ihres Vermögens. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, es in Form einer Spende an einen Verein, ein Projekt oder eine Institution zu übergeben. Insbesondere bei höheren Beträgen ist es jedoch für die begünstigten Einrichtungen oft schwer, die Spende sinnstiftend zu verwenden, da sie in der Regel innerhalb von zwei Jahren ihrem Zweck zugeführt werden muss.

Eine optimale Lösung hierfür bieten Stiftungen. Hier wird das Kapital dauerhaft eingebracht und werterhaltend angelegt. Die Erträge aus den Geldanlagen kommen dem Stiftungszweck zugute, den der Stifter im Vorhinein festgelegt hat.

Langfristigkeit
Stiftungen werden in der Regel auf unbegrenzte Zeit errichtet. die ältesten Stiftungen in Deutschland sind über 1000 Jahre alt und erwirtschaften noch heute Erträge, die dem Stiftungszweck zugutekommen. Damit eröffnen Stiftungen die Möglichkeit, Projekte, die dem Stifter am Herzen liegen, dauerhaft zu unterstützen oder gar am Leben zu halten. Dies unterscheidet Stiftungen von Spenden, mit denen nur eine einmalige Hilfe gewährleistet wird.

Stiftungszweck frei wählbar
Den Stiftungszweck kann der Stifter frei wählen. In der Regel sind es gemeinnützige Zwecke, die einen bestimmten Bereich oder auch einer konkreten Organisation zugutekommen. Unsere drei eigenen Stiftungen Erfurt, Sömmerda und Weimar – Weimarer Land unterstützen zum Beispiel mit ihren Erträgen die Bereiche Kultur, Wissenschaft, Sport, Umweltschutz, Heimat- und Brauchtumspflege, Jugendförderung, Gesundheitswesen, Wohlfahrtspflege und Altenpflege in der jeweiligen Region.

Grundsätzlich können Stiftung jedoch auch dafür verwendet werden, den eigenen Nachwuchs langfristig mit nötigen finanziellen Mitteln zu versorgen. in diesem Fall entfällt allerdings der steuerliche Vorteil und auch bestehende Pflichtteilregelungen beim Erbe lassen sich damit nicht aushebeln.

Steuerliche Vorteile
Der Staat belohnt gemeinnützige Stiftungen mit der Freistellung von Schenkungs- und Erbschaftssteuern. Die Erträge, die solche Stiftungen alljährlich erzielen, sind von allen Steuern befreit. Im Hinblick auf die Einkommensteuer haben natürliche Personen die Möglichkeit, einen erweiterten Sonderausgabenabzug in Anspruch zu nehmen. Auch Unternehmen, die einen Stiftungsfonds einrichten möchten, gewährt der Gesetzgeber steuerliche Vorteile.

Dauerhaftes Andenken an den Stifter
Ein wichtiger Aspekt für viele ist das dauerhafte Andenken an den Stifter. In der Regel erhalten Stiftungen deren Namen, sodass die begünstigte Einrichtung mit jeder Ausschüttung aus der Stiftung an ihren Mäzen erinnert wird – sogar über den Tod des Stifters hinaus. dies ist oftmals ein Herzenswunsch in dem Bestreben, der Gesellschaft dauerhaft etwas Gutes zu tun oder etwas zurückzugeben, das man selbst im Leben genießen durfte.

Darüber hinaus gibt es viele weitere, oft auch sehr individuelle Gründe, eine Stiftung zu gründen. Allen gemein ist in der Regel jedoch der Gedanke, anderen Menschen zu helfen.

Weitere Informationen zur Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelthüringen erhalten Sie unter: www.sparkasse-mittelthueringen.de/stiftergemeinschaft

Benjamin Beck

Benjamin Beck

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