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Stiftung: Was heißt das?

Mit dem Instrument der Stiftung können Menschen, die der Gesellschaft dauerhaft etwas Gutes tun wollen, ihr Vermögen sinnstiftend einsetzen. Die entsprechenden Stiftungszwecke können gemeinnützig und gesellschaftlich relevant, aber auch persönlich oder familiär sein. In der Regel stehen dabei nicht die steuerlichen Vorteile im Fokus, die eine Stiftung mit sich bringt, sondern meistens überwiegt bei den Stiftern der soziale Gedanke.

Allein in Deutschland gab es 2019 über 23.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Die ältesten von ihnen sind über 1000 Jahre alt und haben in dieser Zeit konjunkturelle Schwankungen, verschiedenste gesellschaftliche und politische Systeme und sogar einschneidende Katastrophen wie Weltkriege und Naturkatastrophen überdauert. Diese Langlebigkeit liegt in einem Grundmerkmal von Stiftungen begründet: Sie unterliegen dem Gebot zum Vermögenserhalt. Das gebrachte Kapital darf somit nur werterhaltend angelegt werden. Nur die Erträge aus den Anlagen kommen dem Stiftungszweck zugute, während das Kapital weiterhin in der Stiftung verbleibt.

Unterschied zur Spende

Der wesentliche Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung ist die Langfristigkeit. Eine Spende wird einmalig an eine Organisation ausgezahlt und muss von dieser, mitunter zweckgebunden, in der Regel innerhalb von zwei Jahren verwendet werden. Sie ist daher in den meisten Fällen lediglich eine kurzfristige Hilfe.

In eine Stiftung wird das Kapital dauerhaft eingebracht und am Kapitalmarkt angelegt – auch über den Tod des Stifters hinaus. Die jährlichen Erträge kommen dann dem festgelegten Stiftungszweck zugute. Damit stellt die Stiftung eine langfristige Hilfe dar, die unter anderem zum dauerhaften Bestehen einer gemeinnützigen Organisation oder einer wiederkehrenden Aktivität beitragen kann.

Für den Stifter bedeutet dies auch, dass sein Andenken sehr lange bewahrt wird. Während die Wirkung einer Spende nach einiger Zeit verblasst, sorgen die Anträge aus einer Stiftung dauerhaft dafür, dass man sich an einen Stifter erinnert. Wer also großen Wert darauf legt, ein Projekt, eine Einrichtung oder einen Verein dauerhaft und langfristig zu unterstützen, für den ist das Konzept der Stiftung genau richtig.

Allerdings geht mit der Errichtung und dem Unterhalt einer eigenen Stiftung jede Menge Verwaltungsaufwand einher. Daher lohnt sich dieser Schritt nur dann, wenn man hier für professionelle Unterstützung in Anspruch nimmt.

Auch die Sparkasse unterhält drei eigene Stiftungen

Eines der wichtigsten Anliegen unserer Sparkasse ist es, sich für das Gemeinwohl in der Region zu engagieren. Allein im vergangenen Jahr haben wir 2 Millionen Euro als Zustiftung in unserer drei bestehenden Sparkassenstiftungen Erfurt, Sömmerda und Weimar – Weimarer Land eingebracht. Damit sind wir der größte nichtstaatliche Förderer im gesamten Freistaat Thüringen.

Der Stiftungszweck wurde weit gefasst, um die vielfältigen Facetten des gesellschaftlichen Lebens in der Region zu fördern. Das derzeitige Stiftungsvermögen beläuft sich auf insgesamt 31.000.000 Euro. Aus den Erträgen des Kapitals unterstützen wir jedes Jahr rund 180 Projekte aus den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Sport, Umweltschutz, Heimat- und Brauchtumspflege, Jugendförderung, Gesundheitswesen, Wohlfahrtspflege und Altenpflege.

Zudem betreuen wir seit vielen Jahren Menschen aus der Region dabei, ihre eigenen Stiftungen zu betreuen und die Stiftungsvermögen anzulegen. Aus diesem fachlichen Know-how und den bestehenden Strukturen heraus hat sich die Sparkasse Mittelthüringen entschieden, eine Stiftergemeinschaft zu gründen. Damit soll potenziellen Stiftern der Zugang zu dieser Form der gesellschaftlichen Teilhabe deutlich erleichtert werden.

Weitere Informationen zur Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelthüringen erhalten Sie unter: www.sparkasse-mittelthueringen.de/stiftergemeinschaft

Benjamin Beck

Benjamin Beck

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