Immer mehr Menschen in Deutschland stehen vor der Herausforderung, Beruf, Familie und die Pflege eines Angehörigen unter einen Hut zu bringen. Rund 80 % aller pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause betreut – meist durch Angehörige, die selbst berufstätig sind. Wenn ein Pflegefall plötzlich eintritt, ist das emotional belastend und organisatorisch anspruchsvoll. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene in dieser Situation auf Unterstützung zählen können – sowohl rechtlich als auch im Arbeitsumfeld.

Es gibt gesetzliche Regelungen, finanzielle Hilfen und auch die Sparkasse unterstützt ihre Mitarbeitenden, wenn sie Beruf und Pflege unter einen Hut bringen müssen.

Pflegebedürftig – was nun?

Bei einem akuten Pflegefall können Beschäftigte bis zu 10 Tage von der Arbeit fernbleiben, um die Organisation der Pflege in Notfällen zu organisieren. In dieser Zeit gibt es auf Antrag das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld – eine Lohnersatzleistung ähnlich dem Kinderkrankengeld. Wichtig: Der Antrag muss unverzüglich bei der Pflegekasse der zu pflegenden Person eingereicht werden – inklusive ärztlicher Bescheinigung.

Zu bewältigende Fragen innerhalb dieser 10 Tage:

  • Pflegegrad beantragen: Bei der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung der betroffenen Person. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Insgesamt gibt es fünf mögliche Pflegegrade:
  • Pflegeberatung nutzen: Pflegekassen bieten kostenlose Beratungsgespräche an – auch zu Hause oder telefonisch.
  • Pflegeunterstützungsgeld beantragen: Bis zu 10 Tage bezahlte Freistellung bei akutem Pflegebedarf

Pflegende Angehörige im Beruf: Unterstützung, wenn es darauf ankommt

Bei der Sparkasse Mittelthüringen wissen wir, wie entscheidend ein verständnisvolles und flexibles Arbeitsumfeld in solchen Momenten ist. Deshalb unterstützen wir unsere Mitarbeitenden aktiv dabei, Beruf und Pflege in Einklang zu bringen – mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, Homeoffice-Möglichkeiten und individueller Beratung.

Außerdem stehen unseren Beschäftigten jederzeit folgende Möglichkeiten im akuten Pflegefall zur Verfügung:

  • Bis zu 80 Minusstunden auf dem Stundenkonto aufbauen: diese können für die Pflege von Angehörigen genutzt werden
    • Umwandlung des 13. Gehalts (Sparkassensonderzahlung) in bis zu 16 Urlaubstage
    •  10 Tage Freistellung über die Pflegekasse: diese werden Ihnen von der Pflegekasse bezahlt (Pflegeunterstützungsgeld)
    • Mittelfristig ist Teilzeitarbeit möglich
    • Teil- oder volle Freistellung über die Pflegekasse (beispielsweise bei Familien- oder regulärer Pflegezeit)

Darüber hinaus bieten wir umfangreiche Informations- und Beratungsangebote zu Themen wie Pflegefinanzierung über Kommunikation der Pflegesituation am Arbeitsplatz bis hin zum Sonderthema Demenz. Unsere Ansprechpartnerinnen zum Thema Beruf und Familie stehen jederzeit beratend zur Verfügung.

Familienfreundlichkeit als Teil unserer Unternehmenskultur

Seit 2008 tragen wir das Zertifikat „audit berufundfamilie“. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Beruf, Familie und Pflege bestmöglich miteinander zu vereinen und in unserer Unternehmenskultur zu verankern.

Unser Ziel ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die unseren Mitarbeitenden in allen Lebensphasen Halt geben. Denn nur wer privat gut unterstützt ist, kann auch beruflich sein volles Potenzial entfalten.

Fazit

Pflege ist eine emotionale und organisatorische Herausforderung – besonders, wenn sie neben dem Beruf gestemmt wird. Sie braucht Zeit, Verständnis und Unterstützung. Wir möchten, dass unsere Mitarbeitenden in dieser Situation nicht allein sind. Mit flexiblen Lösungen, verlässlicher Beratung und einer offenen Unternehmenskultur schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Vereinigung von Beruf und Pflege gelingen können.