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Wenn’s mit dem Flug in den Urlaub nicht klappt

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Stundenlange Wartezeiten, Menschenschlangen quer durch Flughafengebäude, verpasste Flüge: Die Bilder aus den Sommerferien haben viele noch im Kopf. Selbst wenn es in den nächsten Ferien nicht mehr ganz so schlimm werden sollte, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte bei Verspätung und Flugausfall kennen.

Sie planen, in den Urlaub zu fliegen? Dann haben Sie besonders schöne Tage vor sich. Für den Fall, dass sich Flüge verspäten oder ausfallen, sollten Sie wissen, welche Rechte Sie geltend machen können. Denn wenn Sie nicht wie gebucht an Ihrem Urlaubsort ankommen oder dort deutlich später landen als geplant, können Sie unter Umständen Geld zurückbekommen. Dann aber dürfen Sie nicht selbst schuld daran sein, wenn der Flieger ohne Sie abhebt. Heißt: Wer mit dem Auto oder dem ÖPNV anreist, muss früh genug losfahren.

Flug verpasst, weil der Zug Verspätung hatte

Hat der Zug zum Flughafen Verspätung, werden Sie kaum Chancen auf eine Erstattung haben, wenn Sie die Fahrt selbst gebucht haben. Ist Ihre Zugfahrt aber Teil eines Pauschalangebots, sieht das anders aus: Dann können Sie versuchen, den Reiseveranstalter haftbar zu machen, der Ihnen dieses Gesamtpaket verkauft hat.

Flug wegen Sicherheitskontrolle verpasst

Wer rechtzeitig am Flughafen ist, aber durch lange Wartezeiten an der Sicherheitskontrolle den Flug verpasst, kann nicht die Airline haftbar machen. Ansprechpartner ist dann die Bundespolizei. „Rechtzeitig“ ist jedoch ein dehnbarer Begriff. Zur groben Orientierung gilt: Man sollte mindestens mit dem zeitlichen Vorlauf, den die Fluggesellschaft empfiehlt, rechnen – besser mehr.

Tipp: Behalten Sie die Nachrichten im Blick. Auf den Internetseiten der Flughäfen sehen Sie häufig, wie lange die Wartezeiten sind.

Welche Summen Sie fordern können, hängt von der individuellen Situation ab: Die Kosten für den Flug sollten ersetzt werden. Müssen Sie einen neuen Flug buchen, sollten Sie diesen Preis auch ansetzen, ebenso Hotelkosten und das Geld für die Verpflegung während der Überbrückungszeit. Die Fristen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, unterscheiden sich übrigens von Land zu Land. In der EU können Sie diese beispielsweise über das „Europäische Verbraucherzentrum Deutschland“ erfragen. Am besten kümmern Sie sich direkt nach dem Vorfall um Ihre Entschädigung.

Was, wenn der Flug ausfällt?

Sie sind pünktlich am Flughafen, aber der Flieger hebt nicht ab? Dann ist die Fluggesellschaft Ihr Ansprechpartner. Bei Streik oder schlechtem Wetter haftet sie aber üblicherweise nicht. Falls sie einen Alternativflug anbietet, kommen Sie immerhin ans Ziel. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft Sie unter Umständen auch verpflegen und Ihnen ein Hotelzimmer bezahlen.

Lehnen Sie den Alternativflug ab, erhalten Sie keine sogenannten Betreuungsleistungen, bekommen aber zum Ticketpreis je nach Entfernung eine Entschädigung. Die Verbraucherzentrale hat eine App entwickelt, die Passagieren dabei hilft, ihr Recht durchzusetzen. Gutscheine müssen Sie nicht akzeptieren.

Tipp: Versuchen Sie zunächst, ohne Hilfe Ihre Flugrechte durchzusetzen. Das geht beispielsweise über

Natürlich können Sie sich auch an einen Anwalt wenden. Allerdings geht es bei diesen Streitfällen häufig um niedrige Beträge, die für Anwälte nicht interessant sind. Sie sollten außerdem nur dann einen Anwalt einschalten, wenn Sie rechtsschutzversichert sind.

Hilfreich sind möglicherweise auch sogenannte Inkasso-Dienstleister beziehungsweise Sofort-Entschädiger: Die Sofort-Entschädiger schauen sich den Fall an, machen den Kunden ein Angebot und überweisen dann die vereinbarte Summe. Allerdings: Die Provision ist in diesen Fällen ziemlich hoch. Beim Kunden kommt also nur ein kleiner Teil des Geldes an. Dafür spart er sich weiteren Ärger. Inkasso-Dienstleister brauchen üblicherweise länger, um das Geld einzutreiben, verlangen aber auch eine etwas geringere Gebühr. Finanztipp stellt unterschiedliche Anbieter vor.

Susanne Haack

Susanne Haack

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