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Was passiert bei fehlerhaften Überweisungen?

OnlinebankingGeld von einem Konto auf ein anderes überweisen – das findet täglich millionenfach statt und funktioniert schnell und zuverlässig. Doch was, wenn Ihnen oder einem anderen Bankkunden ein Schreib- oder Tippfehler unterläuft?

Fall 1: Sie haben Geld an den Falschen überwiesen

Maßgeblich für die Ausführung der Überweisung ist die Kundenkennung des Zahlungsempfängers. Bis zum 1. Februar 2014 sind das üblicherweise die Kontonummer und die Bankleitzahl. Wenn Sie sich für die SEPA-Überweisung entscheiden, sind das die IBAN (International Bank Account Number) und der BIC (Bank Identifier Code). Ein Abgleich, ob der Name des Empfängers und die Kontoangaben zueinanderpassen, findet nicht statt.

Wenn Sie den Fehler am selben Tag bemerken, kommen Sie sofort zu uns. Ist das Geld dem falschen Empfängerkonto noch nicht gutgeschrieben, können wir die Überweisung möglicherweise noch stoppen. Glück haben Sie, wenn unter den angegebenen Daten gar kein Konto existiert. Dann kommt das Geld nach einigen Tagen automatisch an Sie zurück. Wenn Ihnen das Missgeschick erst ein paar Tage später auffällt, ist die Überweisung in der Regel ausgeführt. Bei der Wiederbeschaffung können wir Sie unterstützen.

Zwischen Deutschlands Kreditinstituten ist ein Verfahren vereinbart, mit dem eine Rückbuchung fehlerhafter Zahlungen angestoßen werden kann. Sie haben zwar gegenüber dem begünstigten Kontoinhaber einen Anspruch auf den irrtümlich überwiesenen Betrag, der Empfänger muss jedoch der Rückbuchung zustimmen. Verweigert er die Rückbuchung, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Adressdaten des falschen Empfängers erhalten, sodass Sie Ihren Anspruch unmittelbar gegen ihn geltend machen können.

Fall 2: Sie sind Empfänger einer falschen Überweisung

Ein plötzlicher unerwarteter Geldsegen auf dem Konto – in der Vorstellung vieler Menschen ist das ein Traum. Das Geld schnell auszugeben, ist jedoch keine gute Idee. Denn ein Anspruch darauf ist mit der falschen Überweisung nicht entstanden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt eindeutig in Paragraf 812 die Pflicht, das ungerechtfertigt erhaltene Geld zurückzugeben.

Unser Rat: besser noch einmal prüfen

Durch eine besondere Prüfziffer schützt die IBAN Sie weitgehend vor Zahlendrehern. Ist die Prüfziffer falsch, wird der Überweisungsauftrag nicht ausgeführt. Ein zweiter Blick schadet dennoch nicht. Schauen Sie sich die Überweisung noch einmal an, bevor sie diese an uns weitergeben. Wenn Sie unser Online-Banking nutzen und häufig Geld an denselben Empfänger schicken müssen, legen Sie für ihn eine Überweisungsvorlage an.

Foto: © thomasp24 – Fotolia.com

Benjamin Beck

Benjamin Beck

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