Viele Vereine stellen im Verlauf eines Jahres eine Förderanfrage und erhalten eine Zuwendung (Förderung). Dabei kommen sie – aber auch wir als Sparkasse Mittelthüringen – natürlich nicht an dem Kleingedruckten vorbei. Wir wollen Ihnen und Ihrem gemeinnützigen Verein heute einen kleinen Wegweiser durch den „Bürokratie-Dschungel“ geben.
Ihr Verein hat eine Förderung durch die Sparkasse Mittelthüringen erhalten. Was ist jetzt zu tun?
Das Ausstellen einer Spendenbescheinigung – an amtlichen Formularen führt kein Weg vorbei.
Voraussetzung für das Ausstellen einer Spendenbescheinigung (amtliche Bezeichnung: Zuwendungsbestätigung) ist, dass Ihr Verein als gemeinnützig anerkannt ist und vom Finanzamt ein aktueller Freistellungsbescheid vorliegt. Hier gilt im Allgemeinen der Freistellungsbescheid für gemeinnützige Körperschaften.
Das Bundesfinanzministerium hat diverse Muster-Vorlagen für Spendenbescheinigungen herausgegeben. Als gemeinnütziger Verein verwenden Sie bitte die Vorlage Nr. 034122 „Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag“, die Sie sich beim Bundesfinanzministerium herunterladen können.
https://www.formulare-bfinv.de/printout/034122.pdf
Alternativ können Sie das Formular auch online auf der Seite des Bundesfinanzministerium ausfüllen (Vorgang zeitlich begrenzt). Dazu geben Sie im Formular-Center oben rechts im Suchfeld die Formular-ID 034122 ein.
Wir empfehlen Ihnen, ausschließlich dieses Formular zu nutzen, damit Ihre Spendenbescheinigung steuerrechtlich anerkannt wird.
Das Bundesfinanzministerium erkennt nur Spendenbescheinigungen an, die:
- der amtlichen Muster-Vorlage in Wortlaut (keine Umformulierungen) und Reihenfolge der Textpassagen entsprechen,
- niemals größer als eine DIN-A4-Seite sind,
- einen gut lesbaren Hinweis zur Haftung bei unzutreffenden Angaben enthalten und
- den Spendenbetrag korrekt sowohl in Ziffern als auch in Buchstaben angegeben haben.
Sie sehen, es kommt auf jedes Detail an!
Fehlerhafte Bescheinigungen haben unschöne Folgen. Eine korrekte Bescheinigung von Geldzuwendungen ist in zweifacher Hinsicht wichtig:
- Das Finanzamt erkennt sonst die Spende nicht an.
2. Der Verein haftet für falsche Zuwendungsbestätigungen.
Im „Merkblatt für das Ausfüllen von Spendenbestätigungen“ finden Sie detaillierte Hinweise. Für Rückfragen steht Ihnen Katrin Wanke-Heß gern unter 0361 545-11189 oder per E-Mail an katrin.wanke-hess[at]sparkasse-mittelthueringen.de zur Verfügung.
Als kleine Arbeitshilfe hier noch eine praktische Checkliste für Sie:
Haben Sie bei der Zuwendungsbestätigung an alles gedacht?
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Alle genannten Hinweise ersetzen natürlich keine steuerliche Beratung. Die Verantwortung und Haftung für fehlerhaft ausgestellte Zuwendungsbestätigungen hat weiterhin Ihr Verein. Wir empfehlen Ihnen, im Zweifel eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Aufgepasst!
Als Spenden nachsuchender Verein achten Sie bitte darauf, dass es bei Ihrer Spendenbestätigung zu keinen Beanstandungen oder sogar zur Nichtanerkennung beim Finanzamt kommt. Das wäre zudem auch für uns als Spender im Rahmen der KöSt-Erklärung (steuerliche Geltendmachung der Spende nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG) sehr ärgerlich!
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in http://www.dosb.de/fileadmin/fm-dosb/downloads/recht/BMF_Muster-Zuwendungsbestaetigungen2013-11-07.pdf
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Die Spendenbestätigung – ein kleiner Wegweiser für Vereine