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Radel verpflichtet – Haftpflicht und Kasko bei Kleinkrafträdern

Haftpflichtversicherungen für KleinkrafträderViele Zweirad-Fans warten schon sehnsüchtig darauf, dass der Winter die Straßen aus seinen eisigen Händen freigibt und die Mopeds oder Mofas wieder freie Fahrt haben. Was erfahrene Zweirad-Liebhaber genau wissen: Auch als Halter einer Maschine bis 50 ccm ist man in Deutschland verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Als Nachweis dafür gilt das Kennzeichen, das dementsprechend jährlich seine Farbe wechselt.

Pflicht und Kür bei Versicherungen

Was eine Haftpflicht-Versicherung ist und warum sie in Deutschland Pflicht ist, darüber haben wir kürzlich bereits geschrieben. Und da auch Moped- und Mofa-Fahrer am Straßenverkehr teilnehmen, können auch sie zusätzlich zur obligatorischen Haftpflicht eine Kasko-Versicherung abschließen. Eine Vollkasko ist bei Mopeds und Mofas jedoch in aller Regel überflüssig.

Interessant ist es allerdings, zu wissen, was die Haftpflicht-Versicherung für solche Kleinräder an Leistungen beinhaltet. Grundsätzlich sind das natürlich die gleichen wie bei einem Auto oder Motorrad, wobei der Preis mit 66,66 Euro deutlich geringer ist. Dafür erhält man z. B. bei der SparkassenVersicherung eine pauschale Schadendeckung bis zu einer Höhe von 100 Millionen Euro. Außerdem werden unberechtigte Schadenersatzanforderungen abgewehrt. Ein zusätzlicher Vorteil bei dieser Versicherung ist übrigens die Schadenfreiheitsmitnahme. Wenn man also mit seinem Moped bzw. Mofa ein ganzes Jahr lang schadenfrei bleibt und sich danach ein Motorrad oder Auto anschafft, wird dieses in der Haftpflichtversicherung mit der Schadenfreiheitsklasse 1 eingestuft.

Teilkasko – die Kür beim Kleinkraftrad

Wie bereits erwähnt, steht eine Vollkasko-Versicherung meistens in keinem Verhältnis zum finanziellen Wert eines Mofas oder Mopeds. Deswegen stellt sich im Grunde nur die Frage, inwieweit man sich in Form einer Teilkasko-Versicherung gegen folgende Schäden an seinem Zweirad absichern möchte:

  • Glasbruch,
  • Diebstahl, Raub und Unterschlagung,
  • Brand oder Explosion,
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung,
  • Unfälle mit Haarwild,
  • Kurzschlüsse in der Verkabelung,
  • Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen.

Man kann natürlich – genau wie bei der Kfz-Teilkasko – je nach Wunsch bestimmen, ob man sie mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen möchte. Und auch hier gilt: Wer kleinere Schäden selbst übernimmt, kann seinen Beitragssatz deutlich senken.

Übrigens: Ihre Mopedschilder von der SparkassenVersicherung erhalten Sie direkt in Ihrer Sparkassenfiliale.

Benjamin Beck

Benjamin Beck

Ein Gedanke zu „Radel verpflichtet – Haftpflicht und Kasko bei Kleinkrafträdern“

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    Sehr informativer und gut strukturierer Artikel! Sorgt für Zweirad Laien wie mich für Aufklärung. Bin bei jeder Haftpflichtversicherng der meinung, dass Selbstbeteiligung absolut sinnvoll ist.

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