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Pfusch am Bau: Mängel erkennen, richtig handeln

Endlich raus aus der Miete und ins Eigenheim – gerade während der Coronapandemie träumen viele Menschen davon, ein eigenes Zuhause zu besitzen. Aber weil ein Haus oder eine Wohnung das finanziell wohl größte Projekt des Lebens darstellt, sollten sich Bauherren gut darauf vorbereiten und bei Baumängeln richtig reagieren.

Wo gebaut wird, passieren Fehler. Das ist fast unvermeidlich, wie eine Studie zeigt: Im Schnitt kommt es beim Neubau von Einfamilien- und Doppelhäusern zu 23 Baumängeln. Das geht aus den Zahlen der Studie „Bauqualität beim Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern“ vom November 2019 hervor, die im Auftrag des Bauherren-Schutzbund vom Institut für Bauforschung durchgeführt wurde. Die Hälfte der Mängel entsteht bereits in der Rohbauphase. Wird ein solcher Fehler erst später erkannt, wird es sehr schwierig und kostspielig, diesen zu beheben.

Verträge im Vorfeld von Fachleuten prüfen lassen

Doch wie gerät man erst gar nicht in eine solche Lage? Eine Selbstverständlichkeit sollte es sein, keine Verträge mit einem Bau- oder Bauträgerunternehmen zu unterschreiben, bevor nicht ein Fachmann sie eingehend auf Herz und Nieren geprüft hat. Für den Laien sind viele Fallstricke auf den ersten Blick nicht ersichtlich – und kommen ihn später teuer zu stehen, das kann bis hin zur kompletten Zerschlagung des Projekts Eigenheim gehen.

Sind alle Verträge fachlich in Ordnung und fair, steht hoffentlich bald der Baubeginn an. Auch hier gilt wie so oft im Leben: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Dokumentieren Sie zur Beweissicherung in einem Bautagebuch möglichst viele Bauschritte per Foto. Mittlerweile gibt es sogar Apps dafür. Sollte Ihnen etwas seltsam vorkommen, fragen Sie lieber einmal zu viel nach. Und im Zweifel sollten Sie frühzeitig einen Bausachverständigen zu Rate ziehen.

Experten empfehlen generell, die Bauüberwachung einem Profi zu übertragen und das Projekt entweder durch einen Verbandsvertreter, den TÜV oder einen Sachverständigen begleiten zu lassen. Das sorgt natürlich für ein paar Extrakosten, hat sich jedoch in zahlreichen Fällen bereits bezahlt gemacht. Auch bei der Abnahme schadet es nicht, sich von einem Gutachter begleiten zu lassen.

Was die Bauabnahme für den Käufer bedeutet

Während vor der Abnahme die Baufirma belegen muss, dass ihre Leistung ohne Mängel ist, ist danach der Käufer in der Pflicht und muss vorgehaltene Mängel beweisen – juristisch formuliert ist dies die Beweislastumkehr. Auch die Gefahr von Beschädigungen oder der Zerstörung des Bauwerks, etwa durch ein Feuer, trägt ab dann der Käufer und nicht mehr das Unternehmen. Darüber hinaus werden mit der Abnahme die Vergütungsansprüche der Handwerker beziehungsweise der Baufirma fällig. Unter allen Umständen bedenken sollten Käufer ebenfalls, dass sie eine abgesprochene Vertragsstrafe – etwa wegen verzögerter Fertigstellung – nur dann geltend machen können, wenn sie sich das bei der Abnahme ausdrücklich vorbehalten.

Wenn Sie denken, das Gröbste hinter sich zu haben, können sich in Ihrer neuen Immobilie noch jede Menge Fallstricke und eventuell auch Pfusch verbergen. Besonders wichtig ist dementsprechend die korrekte Bauabnahme. Entstehen beim Abnahmetermin Probleme, zum Beispiel, weil es stark regnet und sich deshalb die Fenster nicht genau begutachten lassen, sollte der Bauherr oder Käufer die Abnahme für die konkrete Position ablehnen, einen Nachholtermin bestimmen und den Vorbehalt ins Protokoll aufnehmen. Wichtig: Den Inhalt dieses Protokolls bestimmt nicht die Baufirma, sondern der Abnehmende. Er schafft damit die Basis für die sorgenfreie Zukunft im Eigenheim ohne Baumängel.

Christian Wiegand

Christian Wiegand

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