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Mietrecht: Nicht alles glauben, was man hört

Untermieter, Nachmieter oder Duschverbot: Rund um das Mietrecht sind viele Falschinformationen in Umlauf. Wer auf sie vertraut, zahlt im Zweifelsfall unnötig Geld. Darum solltest du dich schlaumachen, bevor du eine Entscheidung fällst.

Jeder hat schon einmal von einem Freund oder Bekannten gehört, der Ärger mit seinem Vermieter hatte. Meist einigen sich Mieter und Vermieter dann irgendwie. Oder der Mieter akzeptiert schulterzuckend die Wünsche des Vermieters, weil er Angst hat, seine Wohnung zu verlieren. Vielleicht liegt es daran, dass sich viele falsche Informationen rund um das Mietrecht seit Jahren und Jahrzehnten halten.

Du solltest wissen, welche Rechte und Pflichten du im Verhältnis zu deinem Vermieter hast. Dann kannst du besser abwägen, ob es sich lohnt, unter Umständen einen Juristen zu beauftragen.

Was der Vermieter muss – und was nicht

Kleine Schäden in der Wohnung: Viele Mieter glauben, dass der Vermieter alle Schäden in der Immobilie beheben muss. Das ist nicht so. Je nach Mietvertrag muss sich der Mieter um kleinere Probleme selbst kümmern. Dazu gehören häufig Reparaturarbeiten von bis zu 100 Euro. Im Vertrag sollte unter der sogenannten Kleinreparaturklausel vermerkt sein, wie viel der Mieter pro Jahr höchstens bezahlen muss.

Größere Schäden beheben: Richtig ist, dass der Vermieter große Schäden beheben muss. Mieter, die denken, dass sie wegen eines großen Schadens die Miete automatisch mindern können, liegen falsch. Kümmert sich der Vermieter nicht um einen größeren Schaden, kann der Mieter zwar die Miete mindern, muss dabei aber einige Fristen beachten. Darum sollte man besser vor der Minderung einen Experten um Rat fragen.

Achtung: Wenn du als Mieter einen Schaden nicht rechtzeitig meldest, weil du Ärger vermeiden willst, kann dir das später Probleme machen. Du bist nämlich verpflichtet, einen Schaden so schnell wie möglich zu melden. Denn je kleiner der Schaden, desto geringer die Kosten für die Reparatur. Wartest du zu lange, kann der Vermieter dich für die zusätzlichen Kosten haftbar machen.

Drei Nachmieter stellen: Du willst schneller aus dem Vertrag raus, als die Kündigungsfrist es vorsieht? Viele denken, man müsse dann nur drei mögliche Nachmieter vorstellen und das Problem sei erledigt. Stimmt nicht. Denn selbst wenn du Nachmieter ins Spiel bringst, muss der Vermieter sie nicht zwingend akzeptieren. Das gilt zumindest, wenn es keine Nachmieterklausel in deinem Mietvertrag gibt. Achte so oder so darauf, dass die möglichen Nachmieter solvent sind. Dann wird nicht viel dagegensprechen, dass sich der Vermieter auf sie einlässt.

Was du in der Wohnung darfst

Airbnb & Co: Selbst wenn der Gedanke naheliegt, dass du mit der Mietwohnung machen darfst, was du willst, solange du nur regelmäßig Miete zahlst – er ist falsch. Denn ohne die Erlaubnis deines Vermieters darfst du weder ein einzelnes Zimmer noch die ganze Wohnung zeitweise vermieten. Fehlt seine Erlaubnis und findet er heraus, dass du seine Wohnung Feriengästen zur Verfügung stellst, kann er dich abmahnen.

Untermieter ziehen ein: Ähnlich wie bei der zeitweisen Vermietung der Wohnung darf man auch nicht ohne Erlaubnis untervermieten. Das geht nur mit guten Argumenten und der Genehmigung des Vermieters. Ist dir die Wohnung beispielsweise zu teuer und möchtest du darum ein Zimmer untervermieten, wäre das ein guter Grund. Hast du einen neuen Partner oder eine neue Partnerin, wäre das ein weiterer Grund, gegen den der Vermieter kaum etwas sagen kann. Er kann diesen Wunsch beispielsweise dann ablehnen, wenn die Wohnung für zwei Personen zu klein ist.

Was fürs Miteinander einer Hausgemeinschaft gilt

Es einmal im Jahr krachen lassen: Jeder darf einmal im Jahr eine große Party geben? Das stimmt so leider nicht. Egal ob Silvester, Geburtstag oder Hochzeit: Wenn es zu laut wird, ist das Lärmbelästigung. Willst du feiern, solltest du das in der Hausgemeinschaft zumindest ankündigen. Das stimmt viele Mitbewohner versöhnlich.

Grillen auf dem Balkon: Das macht zwar fast jeder, erlaubt ist es darum noch lange nicht. Üblicherweise regeln Hausordnungen, ob Grillen auf dem Balkon erlaubt ist oder nicht. Zwar spricht nur wenig gegen einen Elektrogrill – offenes Feuer und Kohle wird aber in den meisten Hausgemeinschaften nicht erlaubt sein. Denn viele Fassaden fangen schnell Feuer. Davon abgesehen darf auch der Nachbar durch den Rauch nicht gestört werden. Bist du neu in einer Hausgemeinschaft, solltest du nach einem Blick in die Hausordnung die Nachbarn fragen, wie das Thema üblicherweise gehandhabt wird.

Nachts baden und duschen: Auch wenn es einigen Mitbewohnern nicht passt – entgegen der Ansicht vieler ist es nicht unbedingt verboten, nachts zu duschen oder zu baden. Allerdings sind sich die Gerichte hierin nicht einig. Musst du nachts duschen, versuche also, es möglichst kurz zu halten.

Der Mieterschutzverein Frankfurt hat noch weitere Informationen zum Mietrecht zusammengefasst.

Christian Wiegand

Christian Wiegand

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