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Fitnessstudio – Kündigung jetzt leichter möglich

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr trainieren kann, darf den Vertrag mit seinem Fitnessstudio fristlos kündigen, entschied der Bundesgerichtshof.

Am Anfang steht der gute Vorsatz: Sie wollten etwas für Ihre Gesundheit tun und regelmäßig bei jedem Wetter trainieren können. Am Ende haben Sie einen Vertrag mit einem Fitnessclub unterschrieben. Und weil der Preis so attraktiv war, gleich für zwei Jahre. Damit haben Sie sich längerfristig gebunden und kommen nur mit einem wichtigen Grund vorzeitig wieder aus dem Vertrag heraus.

Im Krankheitsfall reicht ein Attest

Streitigkeiten darüber, wann ein Sportler seinen Vertrag mit dem Fitnessstudio kündigen darf, haben schon häufig die Gerichte beschäftigt. In einem aktuellen Fall, der letztlich vor dem Bundesgerichtshof landete, ging es um eine Kündigung aus Krankheitsgründen (Az.: XII ZR 42/10). Die obersten deutschen Richter trafen eine verbraucherfreundliche Entscheidung. Demnach gilt: Wer die Leistungen des Fitnessstudios nicht mehr nutzen kann, weil er ernsthaft erkrankt ist, kann sofort aufhören. Anderslautende Klauseln des Vertrags erklärte der Bundesgerichtshof für unwirksam. Auch woran der kranke Sportler leidet, muss er nicht sagen. Das Attest eines Arztes, das die Untauglichkeit für den Fitnesssport bescheinigt, muss dem Studio genügen.

Weitere Gründe für eine fristlose Kündigung

Wird eine Frau nach Vertragsabschluss schwanger, darf sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen (Oberlandesgericht München, Az.: 29 U 4222/94). Das Gleiche gilt bei Umzug, wenn das Fitnessstudio nur noch mit großem Aufwand erreicht werden kann (Oberlandesgericht Frankfurt, Az.: 6 U 164/93). Wollen Sie kündigen, weil sich die Leistungen oder die Öffnungszeiten des Studios erheblich verschlechtert haben, müssen Sie dem Betreiber des Studios aber zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.

Keine Lust mehr auf Hantelstemmen? Das allein reicht nicht aus, um vorzeitig aus dem Vertrag mit dem Fitnessstudio auszusteigen. Hier gilt wie so oft die Regel, dass man vor der Unterschrift das Kleingedruckte studieren sollte, besonders wenn es um lange Zeiträume geht.

Benjamin Beck

Benjamin Beck

3 Gedanken zu „Fitnessstudio – Kündigung jetzt leichter möglich“

  1. Avatar-Foto

    Echt guter Beitrag.

    Ich will gar nicht wissen, wie viele Menschen noch ihren Vertrag in einem Fitnessstudio weiter bezahlen, weil sie nicht wissen, dass sie das Recht zur Kündigung aus einem der oben genannten Gründe haben.

  2. Avatar-Foto

    Sehr hilfreiche Infos. Vielen sind die oben genannten Gründe gar nicht bekannt, so dass sie teilweise viele Monate bezahlen müssen, obwohl ein Training überhaupt nicht mehr möglich ist.

  3. Avatar-Foto

    Toller Beitrag.
    Hier die Jungs und Mädels von contractix haben schon das vorgefertigte Kündigungsschreiben im Netz und man kann es über sie direkt an das Fitnessstudio faxen. Also super bequem und spart Zeit. 🙂

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