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Finanztipps fürs Zusammenziehen

Mit dem Partner die Wohnung zu teilen ist ein großer Schritt. Bevor es zum Streit kommt, sollte vorher rund um die Finanzen einiges geklärt werden.

Beim Geld hört der Spaß auf – durchaus auch für verliebte Paare. Damit es nicht zum ernsthaften Konflikt kommt, sollten sie vor dem Zusammenziehen einen gemeinsamen Plan machen, wie die Finanzen in der Partnerschaft geregelt werden sollen.

Miete

Hier stellt sich die Frage, wer den Vertrag für die Wohnung unterzeichnet – beide oder nur ein Partner. Unterschreiben beide, gelten für beide alle mietvertraglichen Rechte und Pflichten. Damit steht das Paar gemeinsam für Miete und Schäden ein und kann die Wohnung nur gemeinsam kündigen. Im Fall der Trennung kann das problematisch werden. Will einer die Wohnung behalten, muss er den Vermieter bitten, den Vertrag mit ihm fortzuführen. Den anderen muss der Vermieter aus dem Vertrag entlassen. Stimmt der Vermieter nicht zu, müssen beide ausziehen. Läuft der Vertrag einfach weiter, obwohl ein Ex-Partner freiwillig ausgezogen ist, haftet dieser weiter.

Hat nur einer unterzeichnet, kann er im Fall der Trennung verlangen, dass der oder die Ex auszieht. Gleiches gilt, wenn ein Partner beim anderen in die bestehende Wohnung einzieht ­– sollte kein Untermiet- oder Partnervertrag bestehen. Will der eine beim anderen einziehen, ist der Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Dieser darf in der Regel nicht ablehnen.

Drei-Konten-Modell

Als Alternative zu einer Absprache, wer von seinem Konto welche Kosten bezahlt, hat sich ein Gemeinschaftskonto bewährt. Davon werden alle laufenden gemeinsamen Ausgaben für Lebensunterhalt, Miete und Versicherungen beglichen. Bei einem „Oder-Konto“ können beide jederzeit über das Konto verfügen. Was in guten Zeiten sinnvoll ist, kann im Trennungsfall allerdings riskant werden.

Für das Drei-Konten-Modell gibt es verschiedene Variationen: Beide haben ein Gehaltskonto und überweisen regelmäßig einen festen, gleich hohen Betrag auf ein Gemeinschaftskonto. Gerechter ist es eventuell, wenn sich die Summen, die aufs Gemeinschaftskonto überwiesen werden, am jeweiligen Gehalt orientieren. Zum Beispiel könnte jeder 25 Prozent seines Nettogehalts zahlen. Möglich ist es außerdem, dass beide Einkommen auf das Gemeinschaftskonto fließen. Was übrig bleibt, wird entweder gespart oder hälftig auf Einzelkonten überwiesen. Damit wird ein Einkommensunterschied komplett nivelliert.

Um Streit zu vermeiden und seine Ausgaben im Auge zu behalten, kann es sinnvoll sein, zumindest in den ersten Monaten ein Haushaltsbuch zu führen. Ein klassisches Haushaltsbuch als Heft lässt sich kostenfrei bei Geld und Haushalt, dem Beratungsdienst der Sparkassen, bestellen. Oder man nutzt den „Web-Budgetplaner“, eine kostenlose Online.

Versicherungen

Gibt es laufende Versicherungspolicen sollte geprüft werden, welche zusammengelegt werden können und welche rechtzeitig gekündigt werden sollten. Bei einigen Versicherungen werden Partnerverträge angeboten. Bei Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtschutzversicherungen können Paare prüfen, welcher Vertrag der günstigere ist. In der Regel kann der jüngere problemlos gekündigt werden. Aber vielleicht bietet er oder ein neuer Vertrag bessere Leistungen. Dann ist zu überlegen, die Kündigungsfrist einzuhalten und den schlechteren oder beide Verträge zu kündigen.

Im Fall der Hausratversicherung sollte der Versicherung nach dem Umzug die neue Größe der Wohnung gemeldet und sollte gegebenenfalls der Wert der Gegenstände neu geschätzt werden. Sonst besteht die Gefahr der Unterversicherung.

Sparen können Paare auch bei der Kfz-Versicherung. Manche Kfz-Versicherer bieten günstigere Angebot, wenn der mitversicherte Fahrer mit dem Versicherten zusammenwohnt.

Weitere Verträge

Was für Versicherungspolicen gilt, gilt auch für andere Verträge wie für Energie oder Internet. Energieverträge können im Fall eines Umzugs in der Regel mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Kann der Versorger den Vertrag an der neuen Adresse zu den alten Konditionen fortsetzen, darf er ein Angebot zur Weiterbelieferung machen. Das muss angenommen werden. Hat man ein entsprechendes Angebot von den Versorgern beider Partner, hat das Paar die Wahl.

Internetverträge können binnen eines Monats gekündigt werden, wenn der Anbieter die gleiche Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann. Auch andere Verträge – vom Streaming-Account vielleicht sogar bis zum Fitnessstudio – können gemeinsam geführt werden. Auch der Rundfunkbeitrag muss nur einmal gezahlt werden.

Christian Wiegand

Christian Wiegand

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