
Wer in der Produktion arbeitet, kann selten im Homeoffice bleiben. Doch auch Arbeitnehmer an Computerarbeitsplätzen sind wieder häufiger im Firmengebäude. Neben den Folgen für Ihre Gesundheit kann eine Infektion für Ihren Arbeitgeber wirtschaftliche Folgen haben. Darum sind Coronaregeln wichtig.
Weil das Virus so ansteckend ist, ist gleich das ganze Umfeld mitbetroffen. Das ist in erster Linie die eigene Familie. Es können aber auch Freunde oder Arbeitskollegen sein. Und wenn sich das Coronavirus in einem Unternehmen ausbreitet, hat das auch finanzielle Konsequenzen für den Arbeitgeber. Das zeigen die Beispiele von Betrieben der fleischverarbeitenden Industrie, die für mehrere Wochen geschlossen wurden. Kein Wunder also, dass Arbeitgeber nicht nur im gesundheitlichen Interesse ihrer Angestellten, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen Coronaregeln für den Arbeitsplatz aufstellen.
Selbstverständlich gilt hierbei wie überall: Abstand halten! Und zwar nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in Pausenräumen und in der Kantine. Darum ist es völlig ok, wenn der Arbeitgeber Pausen zeitlich versetzt vorgibt. Auch bei der Zeiterfassung oder in Umkleideräumen muss Abstand gehalten werden. Dazu rät beispielsweise die IG Metall. Wenn Sie also bei Arbeitsbeginn und -ende länger warten müssen, dann ist das im Sinne der Gemeinschaft.
Warum der Arbeitgeber Coronaregeln aufstellt
Wird ein Mund-Nasen-Schutz im Betrieb angeordnet, müssen Sie sich daran halten – genauso wie in Bus und Bahn oder im Supermarkt. Sonst können Sie abgemahnt werden. Sehen Sie es so: Auch zu Ihrem Schutz muss der Arbeitgeber Corona-Regeln aufstellen und auf deren Einhaltung drängen. Denn er hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern.
Steckt sich ein Mitarbeiter im Unternehmen an, weil der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, kann er sogar schadenersatzpflichtig werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat übrigens eine Vorlage für Arbeitsschutz in Zeiten von Corona ins Netz gestellt.
Was Ihr Chef nicht darf
Ihr Arbeitgeber darf die Coronakrise aber zum Beispiel nicht dazu nutzen, um Ihnen private Reisen zu untersagen. Was das Unternehmen nicht verbieten darf:
- Was Sie privat machen, ist Ihre Sache. Darum kann Ihnen Ihr Chef auch keine Reise verbieten – selbst dann nicht, wenn Sie in ein Risikogebiet reisen möchten.
- Auch zu einem Test oder der Nutzung der Corona-App können Sie nicht gezwungen werden. In Ihrem Interesse und in dem Ihrer Kollegen sollten Sie sich aber überlegen, ob beides nicht sinnvoll sein könnte.
- Ob Sie zu einer Dienstreise in ein Risikogebiet gezwungen werden können, hängt von mehreren Faktoren ab. Hierzu sollten Sie im Zweifelsfall ein Gespräch mit dem Betriebsrat führen. Die IHK München hat dazu die wichtigsten Informationen im Internet zusammengestellt.
Sie wollen mehr über geeignete Maßnahmen wissen? Dazu finden Sie zum Beispiel etwas auf den Seiten des DGB und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.