Digitale Medien bieten viele Chancen, schaffen aber auch Risiken. Wie man sich gegen Hass und Cybermobbing wehren kann.
Beschimpfungen und Beleidigungen per WhatsApp, Postings voller Hass oder Lügen in sozialen Medien: Cybermobbing hat nicht nur bei Kindern und Jugendlichen deutlich zugenommen. Aber gerade bei ihnen scheint Corona das Problem verschärft zu haben – wie Studien etwa der Krankenkasse Barmer zeigen. Die Mobber verstecken sich häufig hinter Fake-Profilen. Die Anonymität senkt ihre Hemmschwelle.
Cybermobbing vorbeugen
Wer einige Vorsichtsmaßnahmen befolgt, kann sich am ehesten vor Cybermobbing schützen:
Sensibel und zurückhaltend mit persönlichen Daten umgehen.
Passwörter sicher gestalten und niemandem weitergeben.
Beim Anlegen eines Profils Sicherheitseinstellungen für den privaten Bereich beachten.
Abwägen, was veröffentlicht wird: Was einmal im Netz ist, ist schwer zu entfernen. Eventuell Fotos wählen, auf denen man nicht eindeutig zu erkennen ist.
Misstrauisch bleiben: Keine Freundschaftsanfragen von Unbekannten akzeptieren.
Nicht provozieren lassen: Auf Beleidigungen etc. gar nicht erst reagieren. Wer den Dialog sucht, tritt eventuell nur eine Lawine los. Der Mobbende erhält die gewünschte Aufmerksamkeit, sieht, dass er etwas erreicht, und macht weiter.
Bestimmten Personen die Kontaktaufnahme untersagen. Das geht bei den meisten Social-Media-Anbietern.
Selbst einen respektvollen Umgang pflegen.
Im Fall anderer Betroffener nicht tatenlos zusehen und schon gar nicht mitmachen.
Gesetze gegen Hass im Netz
Um gegen Hass und Hetze vorzugehen, gilt in Deutschland seit 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Im letzten Jahr ist das Gesetzespaket gegen Hass und Hetze in Kraft getreten. Damit müssen soziale Netzwerke seit Februar 2022 strafbare Postings nicht mehr nur löschen, sondern auch dem Bundeskriminalamt melden, damit eine strafrechtliche Verfolgung möglich ist. Denn für Cybermobbing gelten die gleichen Straftatbestände wie für Mobbing im „realen Leben“. Relevant sind dabei einige Paragrafen im Strafgesetzbuch und im Kunsturhebergesetz (Recht am eigenen Bild)
.
Zwingen Täter ihre Opfer, etwas zu tun, das sie nicht möchten, ist das Nötigung. Auch das ist strafrechtlich relevant.
Im Herbst 2021 ist das Gesetz zur effektiveren Bekämpfung von Stalking in Kraft getreten. Wer andere regelmäßig belästigt, kann damit schneller vor Gericht landen und muss in schwerwiegenden Fällen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
Was im Ernstfall tun?
Sperren/löschen/melden: Bei Belästigungen die betreffende Person sperren. Einträge soweit möglich löschen oder Betreiber informieren und zur Löschung auffordern.
Sich Freunden oder Verwandten anvertrauen, Rückhalt und Rat suchen.
Beweise sicherstellen: Alle Informationen über Täter und Plattformen sammeln. Screenshots von entsprechenden Einträgen machen, Mails und Nachrichten mit diffamierenden Inhalten speichern, um beweisen zu können, was passiert ist.
In Fällen von massiven Beleidigungen und Drohungen sowie groben Persönlichkeitsrechtsverletzungen ist eine Strafanzeige möglich.
Diverse Beratungsstellen stehen Opfern von Cybermobbing zur Seite. Hier ein Überblick:
Nummer gegen Kummer bietet kostenlose Unterstützung auch bei Problemen mit dem Internet.
Cybermobbing-Hilfeunterstützt Betroffene und betreibt konsequente Präventionsarbeit.
Juuuport: Hier können sich Jugendliche etwa über WhatsApp von anderen Jugendlichen beraten lassen.
Hassmelden prüft Meldungen auf strafrechtliche Relevanz und zeigt entsprechende Inhalte bei den zuständigen Ermittlungsbehörden an. Die meldende Person bleibt anonym.
Hate Aid bietet Opfern digitaler Gewalt ein kostenloses Beratungsangebot und Prozesskostenfinanzierung.
Hatefree prüft, ob ein Anspruch auf Geldentschädigung, Löschung und Unterlassung besteht und macht diesen außergerichtlich geltend.
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