• Home
  • Förderengagement
  • AzubiBlog
  • Presse
    • Mediathek
  • Über uns
  • Impressum
  • Datenschutz

Was Mieter über Schönheitsreparaturen wissen müssen

Dez09
2013
1 Kommentar Susanne Haack Geschrieben von Susanne Haack

RenovierungAuch wenn der Mietvertrag alles detailliert regelt: Manche Renovierungsklauseln sind unwirksam. Als Mieter sind Sie damit aus der Pflicht entlassen.

Wie ist die rechtliche Lage?

Der Volksmund spricht von Schönheitsreparaturen, rechtlich handelt es sich dabei um Renovierungen. Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist grundsätzlich der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, also im Bedarfsfall Renovierungen vorzunehmen. So gut wie alle Mietverträge enthalten jedoch Klauseln, wonach der Mieter die Schönheitsreparaturen übernehmen muss. Diese Übertragung stellt eine Benachteiligung der Mieter gegenüber der gesetzlichen Regelung dar. Sie ist rechtlich aber zulässig. Bedingung: Der Mieter darf durch solche Vertragsinhalte nicht unangemessen benachteiligt werden. Ansonsten sind die Klauseln unwirksam.

Welche Benachteiligungen sind unangemessen?

Unwirksam sind insbesondere formularmäßige Klauseln. Beispielsweise die Regelung, nach der der Mieter für jedes abgelaufene Jahr mit einem starren prozentualen Anteil an den Renovierungskosten beteiligt wird (Quotenklausel). Oder feste Fristen für die Renovierung, unabhängig von der tatsächlichen Abnutzung. Unzulässig ist ebenso die Forderung, dass der Mieter während der Mietdauer die Schönheitsreparaturen in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten ausführen muss. Unwirksam ist auch die Klausel, dass der Mieter grundsätzlich beim Auszug renovieren muss.

Was sind Schönheitsreparaturen – und was nicht?

Nach aktueller Rechtsprechung fällt darunter lediglich das, was sich im Lauf der Zeit durch normales Wohnen abgenutzt hat. Es reicht also aus, Wände, Decken, Heizkörper sowie Türen und Fenster von innen zu streichen. Das Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden oder die Erneuerung von Teppichböden gehören nicht dazu.

Wer muss Schönheitsreparaturen ausführen?

Selbst den Pinsel zu schwingen ist natürlich billiger, als einen Fachmann damit zu beauftragen. Eine Klausel im Mietvertrag, dass Renovierungen auf jeden Fall von einer Fachfirma auszuführen sind, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar. Mieter müssen stattdessen die Renovierung lediglich in „mittlerer Art und Güte“ vornehmen (§ 243 BGB).

Tipp: Wenn Ihr Mietvertrag eine Klausel enthält, die Sie unangemessen benachteiligt, sprechen Sie Ihren Vermieter nicht darauf an. Dann können Sie sich bei Auszug darauf berufen, dass diese mietvertragliche Regelung unwirksam ist. Die Renovierungspflicht fällt damit auf den Vermieter zurück.

Immer bestens informiert:

Weitere interessante Alltags-Tipps erhalten Sie regelmäßig an dieser Stelle in unserem Blog, aber auch über unseren Newsletter der Internetfiliale.
https://www.sparkasse-mittelthueringen.de/module/ihre_sparkasse/newsletter/index.php

 

(Haftungsausschluss: Dieser Inhalt wurde durch Fachautoren sorgfältig erstellt. Er beruht auf Quellen, die als verlässlich angesehen werden können. Dennoch können inhaltliche und sachliche Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der Herausgeber dieses Newsletters und der Lieferant dieser Inhalte, die Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, machen in Bezug auf die enthaltenen Informationen keine Zusagen und schließen jede Haftung, beispielsweise für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen aus. Dieser Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar. Die Informationen dienen ausschließlich einer ersten Orientierung. Insbesondere finanzielle Entscheidungen dürfen daher nicht aufgrund dieser Informationen getroffen werden. Es wird empfohlen, im Einzelfall den fachkundigen Rat eines Steuerberaters oder eines Rechtsanwalts einzuholen.)

Geposted in Newsletter - Schlagwörter Mietrecht, Schönheitsreparaturen
← Ein FSJ-Kultur bei der Sparkassenstiftung
Erfolgreiche Mittelthüringer Teams beim Planspiel Börse →

1 Kommentar

  1. NadineL's Gravatar NadineL
    18. Mai 2017 at 10:14 | Permalink

    In Österreich ist derjenige, der etwas anstreicht ein Anstreicher:
    Aber in Deutschland sagt man dann ja konsequent Maler, oder? https://www.malerei-zukancic.at/

    Reply

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

CAPTCHA
Refresh

*

Wir auf Twitter - (@Spk_MTH)

  • Bereiten Sie sich vor: Wir werden Apple Pay einführen und Ihnen diese einfache, sichere und vertrauliche Zahlungswe… https://t.co/z8FbGBPCYe 15:00, 13.November 2019
  • 😄🐶💐 Zum heutigen #WeltNettigkeitstag haben wir etwas für Sie. #Blumenstrauß #Bitteschön https://t.co/YG4p03faXD 08:00, 13.November 2019
  • So verstehen Sie Ihre #Renteninformation richtig: Wie Sie Versorgungslücken in der Auskunft erkennen.… https://t.co/bPyqpJnYWq 19:00, 12.November 2019
@spk_mth

Schlagwörter

Ausbildung Bankausbildung Bankkaufleute Bewerbung Brexit Deka Erfurt EZB Finanzierung Förderung Geldanlage Haftpflicht Hausratversicherung Immobilien Kater Konjunktur Marktkommentar Mustermann Märkte Notenbank Online-Banking Planspiel Börse Praktikum Sparkasse Sparkasse Mittelthüringen SparkassenKreditkarte Sparkassenstiftung Sparkassenstiftung Erfurt Sparkassenstiftung Sömmerda Sparkassenstiftung Weimar SparkassenVersicherung Stipendium Unfallversicherung Urlaub Versicherung

Archive

EvoLve theme by Theme4Press  •  Powered by WordPress Sparkasse Mittelthüringen Blog
Gut. Für spannende Zusatzinfo aus der größten Thüringer Sparkasse

Nach oben
Wir setzen Cookies ein, um unseren Blog optimal anzuzeigen und fortlaufend verbessern zu können. Cookies sind kleine Textdateien, die vom Webserver an Ihren PC verschickt und dort auf Ihrer Festplatte abgespeichert werden. Durch die Nutzung unseres Blogs erklären Sie sich mit dem Einsatz von Cookies einverstanden. OK Datenschutzhinweis
Privacy & Cookies Policy

Notwendig Immer aktiviert